Kurzarbeitergeld - flexibles Instrument in Krisenzeiten
Mittwoch, 24. Juni 2009, 19.00 Uhr
Bei: Wall & Kollegen, Karlsplatz 7, 80335 München mit RAin Natalie Wall RA Reinald Koch
Inhalt
- Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- Einsparung für das Unternehmen
- Beantragung Kurzarbeitergeld
- Auswirkungen für den Mitarbeiter
- Führen des Mitarbeitergesprächs
Imbiss und persönliche Gespräche (Ende ca. 21.00 Uhr)
Natalie Wall ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (theoret. gepr.). Sie ist neben der Beratung von IT-Unternehmen auf Arbeitsrecht spezialisiert.
Reinald Koch ist Rechtsanwalt und Justitiar in einem international tätigen Unternehmen. Er ist auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere auf dem internationalen Sektor, spezialisiert.
Einladung zur Abendkonferenz
München, im Juni 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittels Kurzarbeitergeld (KuG) haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, die Produktion bzw. Auftragsbearbeitung ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Ein Großteil des Verdienstausfalls wird von der Bundesagentur für Arbeit über das Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Die maximale Bezugsfrist wurde vom Bundeskabinett am 20.05.2009 von 18 auf 24 Monate verlängert. Insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen, die in Zeiten der Finanzkrise mit Auftragsrückgang zu kämpfen haben, wissen nicht, dass auch ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Selbst bereits ab einem Arbeitnehmer können die gesetzlichen Anforderungen gegeben sein. Darüber möchten wir Sie informieren und laden Sie daher gerne zu unserer nächsten Abendkonferenz ein:
Kurzarbeitergeld – flexibles Instrument in Krisenzeiten auch für kleine und mittlere Unternehmen
am Mittwoch, 24. Juni 2009, 19.00 Uhr
Kurzarbeitergeld bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer 60 bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz des ausgefallenen Nettolohns bezahlt. Weiterhin wird der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% entlastet. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen. Zudem kann der Formular-Dschungel von der Antragstellung abschrecken. Weiterhin wird die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters benötigt. Hier bedarf es des richtigen Fingerspitzengefühls und Hintergrundwissens, um Ihren Mitarbeiter von der Entscheidung für Kurzarbeitergeld zu überzeugen. In diesen Fragen helfen wir Ihnen und behandeln folgende Themen in unserer Abendkonferenz:
- In welchen Fällen bekommt Ihr Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter
- Erfüllt Ihr Unternehmen die betrieblichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
- Welche Antragsformulare sind für Sie die richtige
- Wie füllen Sie die Anträge richtig aus
- So berechnen Sie das Kurzarbeitergeld richtig
- So führen Sie das Mitarbeitergespräch optimal
Im Anschluss an die Konferenz haben Sie bei einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu einem weiteren Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei, die Teilnehmerzahl ist beschränkt – wir bitten Sie daher um rechtzeitige Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Wall Rechtsanwältin |