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Verarbeitung personenbezogener DatenEuropäischer Gerichtshof (EUGH) entscheidet zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr mit Urteil vom 24.11.2011, AzC-468/10 ; C-469/10: Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG steht einer nationalen Regelung entgegen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses, das von dem für diese Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen diese Daten übermittelt werden, erforderlich ist, ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht nur verlangt, dass deren Grundrechte und Grundfreiheiten nicht verletzt werden, sondern auch, dass diese Daten in öffentlich zugänglichen Quellen enthalten sind, und damit kategorisch und verallgemeinernd jede Verarbeitung von Daten ausschließt, die nicht in solchen Quellen enthalten sind. Hintergrund dieser Bewertung ist, dass Art. 7 Buchst. f verbietet, dass ein Mitgliedstaat kategorisch und verallgemeinernd die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten ausschließt, ohne Raum für eine Abwägung der im konkreten Einzelfall einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen zu lassen. Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf die geplanten Neuregelungen zum Beschäftigtenschutz haben. Zum Volltext der Entscheidung: http://curia.europa.eu |