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Haftung des Suchmaschinenbetreibers

Das OLG München entscheidet zur Haftung des Suchmaschinenbetreibers, wenn bei Eingabe eines Unternehmensnamens auch das Unternehmen kritisierende Webseiten angezeigt werden, mit Urteil vom 29.09.2011, Az. 29 U 1747/11:

Das OLG München entschied, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht für die Suchergebnisse haftet, die von der Suchmaschine angezeigt werden. Der Suchmaschinenbetreiber macht in einem vollständig automatisierten Verfahren lediglich fremde Inhalte im Internet auffindbar und fasse diese fremden Inhalte wiederum vollständig automatisiert als Orientierungshilfe für den Nutzer verkürzt zusammen. Durch diese Vorgehensweise macht er sich die fremden Inhalte jedoch nicht zu eigen, was für den Durchschnitts-User auch problemlos erkennbar sei.